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Fäkalschlamm bezeichnet man den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen oder Dreikammer-Systemen. Er besteht aus sedimentären Rückständen der Abwasserreinigung. Bei Kleinkläranlagen setzt sich der Klärschlamm aus abgestorbenen Bakterien der biologischen Reinigungsstufen und den abgesetzten Feststoffen aus der Vorreinigung zusammen.

Entleerung Dreikammer-SystemEine rechzeitige Schlammentsorgung ist notwendig, um bei zunehmenden Schlammanfall das Überlaufen der Feststoffe in die biologische Stufe zu verhindern. Schlammregulierung und -entsorgung sind wichtige Voraussetzungen für eine gute Reinigungsleistung und eine lange Lebensdauer der Kläranlage.

Entleerung Dreikammer-SystemDie Fäkalschlammentsorgung ist grundsätzlich durch ein sachkundiges Unternehmen, wie z.B. die Dettmer Transport- und Entsorgungs GmbH vorzunehmen. Dabei bleibt die letztendliche Verantwortung bei der entsprechenden Gemeinde.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Landwirtschaftliche Betriebe können den Schlamm ihrer Kleinkläranlage auf betriebseigene Ackerflächen aufbringen (was allerdings anzeigepflichtig bei Gemeinde und landwirtschaftlicher Fachbehörde ist).
Bevor jedoch der Schlamm das erste Mal auf eine landwirtschaftliche Fläche aufgebracht wird, muss geklärt werden, dass der Schlamm für Mensch und Natur unbedenklich ist. Dazu muss der Schlamm auf folgende Parameter untersucht werden:

Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, AOX (Adsorbierbare organische Halogene), Gesamt- und Ammoniumstickstoff, Phosphat, Kalium, Magnesium, Trockenrückstand, organische Substanz, basisch wirksame Stoffe, pH-Wert.

Der entsprechende Untersuchungsbericht ist der zuständigen Unteren Wasserbehörde und der landwirtschaftlichen Fachbehörde vorzulegen (3 AbfKlärV).