Ein interessanter Dünger!
Durch eine fachliche Beratung und die Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden, wie z.B . Landkreis und Landwirtschaftsamt und der Berücksichtigung aller rechtlichen Vorschriften wie Düngemittelrecht, Düngelmittelanwendungs- und Klärschlammverordnung, sind wir in der Lage die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Verwertung durchzuführen.
Vom ersten Beratungsgespräch über die Entnahme von Bodenproben, das Ausstellen von Lieferscheinen bis hin zur Ausbringung auf Ihre Flächen erhalten Sie von uns ein hilfreiches Dienstleistungspaket. Ebenfalls bieten wir ein Zwischenlager für Klärschlamm an. Falls Sie Interesse an einem unverbindlichem Beratungsgespräch haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Klärschlammdüngung umweltfreundlich und einträglich!
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung hat sich aus der Erkenntnis heraus entwickelt, das sich der Gehalt an organischen Stoffen günstig auf die Humusbildung und die Wasserbindung des Bodens auswirkt. Der Einsatz von Klärschlamm in der Landwirtschaft ist trotz der Verfügbarkeit von Mineraldünger weiterhin interessant, weil die enthaltenden Pflanzennährstoffe und organische Humusstoffe eine hervorragende Düngewirkung und damit auch eine ertragssteigernde Wirkung haben. Der Landwirt verringert seinen Handelsdüngerbedarf und senkt damit seine Produktionskosten!
Die Rückführung der organischen Masse in den Kreislauf der Natur bringt nicht nur einen wirtschaftlichen Nutzen, sondern ist auch aus der Sicht des Umweltschutzes zu begrüßen. Die Einsparung von Handelsdünger reduziert den Bedarf an Primärenergie, die bei der Produktion von Handelsdünger benötigt wird, und verringert die heraus resultierenden Umweltbelastungen.
Vorteile einer geregelten Klärschlammdüngung für den Landwirt:
Kostenlose Bodenuntersuchung- Aufbau organischer Substanz vor allem auf viehlosen Marktfruchtbetrieben.
- Kostenlose Düngung mit wichtigen Nährstoffen wie z.B N, P2O5, K2O, MgO
- Optimale Versorgung mit Spurenelementen
- Kostenlose Düngeberatung
- Häufig kostenlose Kalkung durch Aufbringung von aufgekalkten Trockenschlamm
- Kostenminimierung der notwendigen mineralischen Ausgleichsdüngung
- Optimierung des Gülle- / Misteinsatzes
- Bereitstellung aller Nachweise der künftigen Düngemittelanwendungsverordnung
Unsere Grundsätze bei der Nutzung von Klärschlamm in der Landwirtschaft:
- Untersuchung der Flächen und Berechnung einer Nährstoffbilanz
- Verwendung von Klärschlamm nur nach pflanzenbaulichen Gesichtspunkten, daher wesentlich geringe Mengen Schlamm / ha als gesetzlich zugelassen
- Ausschließlicher Einsatz von hochwärtigen Schlämmen.
- Aufklärung über die Herkunft des Klärschlammes und Nachweis der Inhaltsstoffe.
- Risikoabsicherung des Landwirtes über den kommunalen Klärschlammfonds.
- Übernahme der Beweislastführung für den landwirtschaftlichen Betrieb.
- Überwachung der Klärschlammanwendung
- Betreuung des Landwirtes bei allen Fragen, die im Bezug auf Klärschlamm im Betrieb stehen.
- Aufbringung des Klärschlammes zu den pflanzenbaulich optimalen Zeitpunkten.
- Ausschließlich regionale Verwertung des Klärschlammes
- Offenlegung aller mit der Klärschlammverwertung anfallenden Daten.
- Unaufgeforderte Nachweisführung bei den Behörden. Dadurch entsteht bei der Bevölkerung Vertrauen und Einsicht über die Möglichkeit der landwirtschaftlichen Klärschlammanwendung!
